Wusstet du, dass Opfer von Gewalt, die von der Polizei nicht geschützt wurden, Geld vom Staat einklagen können?

Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) aktuell in seinem Urteil (1 Ob 39/24b) entschieden.

Das Urteil erging in einem tragischen Fall, bei dem eine Frau fast ihr Leben verlor. Ihr damaliger Lebensgefährte war ihr gegenüber mehrfach schwer gewalttätig. Die Polizei war weitgehend untätig und informierte nach einem Einsatz vor Ort weder die Staatsanwaltschaft, noch sprachen sie ein Betretungs- und Annäherungsverbot für den Gefährder aus.
Zwei Wochen später stach der Täter auf die Frau* ein und sie überlebte schwerverletzt.

Der OGH stellt mit diesem Urteil eine Mitverantwortung der Polizei fest. Außerdem sagt der OGH, dass für einen Schadenersatzanspruch ein “Anscheinsbeweis” reicht. Das heißt, dass das Opfer nur beweisen muss, dass sie durch ein Betretungs- und Annäherungsverbot vor dem Täter geschützt gewesen wäre.

Quellen:

OGH-Urteil (1 Ob 39/24b)

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