Wusstest du, was die „Istanbul-Konvention“ ist?

Die Istanbul Konvention ist das “Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”. Die Istanbul Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag, der Pflichten für die Staaten, die den Vertrag unterzeichnet haben, festlegt. Diese Staaten müssen dann für den Schutz von Frauen und vor häuslicher Gewalt tätig werden. Für Österreich trat die Istanbul Konvention am 1. August 2014 in Kraft. Seitdem muss Österreich also den Vorgaben der Konvention gerecht werden. Die Konvention fordert zum Beispiel als wichtige Voraussetzung für den Schutz vor Gewalt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft. Zudem gibt es Verpflichtungen zur Gewaltprävention, zum Opferschutz und Strafverfolgung.

Die Umsetzung der Istanbul Konvention ist in Österreich aber noch verbesserungswürdig.

Ein Komitee von Expert*innen (GREVIO) überprüft die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsstaaten. Es gibt Empfehlungen an den geprüften Staat, die er innerhalb einer Frist umsetzen muss. Bis zur EU-weiten Geltung der Istanbul Konvention gab es aber keine Strafen für Staaten, die sie nicht umsetzen. Die 1. Prüfung für Österreich war von März 2016 bis Jänner 2018 und es gab einige Empfehlungen an Österreich. Die 2. Prüfung von Österreich startete Ende 2022. Sie konzentriert sich auf ausgewählte Artikel der Istanbul-Konvention und deren Umsetzung. Die Ergebnisse werden 2024 erwartet.

Die Istanbul Konvention ist seit 1. Oktober 2023 für die gesamte EU verpflichtend.

Das ist ein ganz wichtiger Schritt für die VERPFLICHTENDE Umsetzung der Istanbul Konvention in der gesamten EU und somit auch in Österreich.Bisher gab es keine Sanktionen für die Vertragsstaaten. Mit der EU- weiten Geltung hat sich das aber geändert. Nun kann die EU Strafen gegen die Staaten aussprechen, die der Konvention nicht gerecht werden.

Was wir aufgrund der Istanbul Konvention fordern:

  • Die flächendeckende Umsetzung von Opferschutzmaßnahmen in Österreich (rechtlich und faktisch).
  • Die Gleichstellung der Geschlechter.
  • Ein Selbstbestimmtes Leben für Mädchen* und Frauen* in Österreich.
  • Sanktionen für die Vertragsstaaten seitens der EU.